2.4. Zeitrenten mit Wartezeit
In der Praxis kommen häufig aufgeschobene Renten vor, d.h. z.B. jemand bekomt eine Rente von x Euro pro Jahr,
aber die erste Zahlung erfolgt erst in fünf Jahren. Oft kommt eine solche Wartezeit in
Verbindung mit einer Altersrente vor, der Betroffene bekommt eine Rente aber erst nachdem er
mindestens 60 Jahre alt ist. Je nach aktuellem Alter steht bereits fest wie lange er warten muss.
Wir bezeichnen aufgeschobene Renten mit:
Definition:
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für |
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eine |
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um |
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m |
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Jahre |
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aufgeschobene |
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vorschüssig |
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zahlbare |
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Rente |
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und
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für |
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eine |
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um |
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m |
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Jahre |
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aufgeschobene |
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nachschüssig |
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zahlbare |
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Rente |
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mit |
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m |
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Länge |
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der |
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Wartezeit |
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Mathematisch stellt eine aufgeschobene Rente vor kein großes Problem dar. Angenommen eine Rente beginnt in
fünf Jahren und wird dann 10 Jahre lang ausbezahlt. Wenn wir die Wartezeit einen Augenblick beiseite lassen,
entsprechen die Barwerte nach (B1) und (B2) dem Barwert nach der Wartezeit. Um den Barwert vor der Wartezeit zu
bekommen müssen wir den Barwert am Ende der Wartezeit nur noch um die Wartezeit abzinsen.
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.... |
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Auszahlungsperiode |
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Wir nehmen nun unsere bisherigen Rentenformeln (B1) und (B2). Das Ergebniss dieser Formeln entsprich dem Barwert
vor der ersten Auszahlungsperiode, dieser wird noch um die Wartezeit abgezinst. Wobei m die Länge der Wartezeit angibt.
Für vorschüssige Renten mit Wartezeit ergibt das:
Formel:
und für nachschüssige Renten mit Wartezeit:
Formel: